Martyrium im kanonischen Sinne

1. „In Saint-Etienne-du-Rouvray hat der Islam den ersten Martyrer Frankreichs im 21. Jahrhundert hervorgebracht“, so heißt es in einer „Stellungnahme des französischen Distrikts“ der „Piusbruderschaft“, in deutscher Übersetzung wiedergegeben im jüngsten „Mitteilungsblatt“ derselben Bruderschaft. „Ein Mensch wurde umgebracht, ihm wurde der Hals durchgeschnitten. Nicht aus politischen Gründen, sondern tatsächlich aus Hass auf den Glauben. Es geschah in einer Kirche, es passierte während einer Messe. Es handelte sich um einen Priester und die Mörder zitierten bei ihrem Tun das islamische Glaubensbekenntnis. Das Martyrium im kanonischen Sinne ist damit vollständig charakterisiert.“

Die „Piusbruderschaft“ nimmt hier eine Heiligsprechung vor. Das kann sie völlig ungeniert tun, ist sie sich doch inzwischen nach einer Aussage ihres Vereinsvorsitzenden mit ihrem „Papst“ ganz einig, daß Heiligsprechungen nicht unfehlbar sind. Somit braucht es auch keinen unfehlbaren Stellvertreter Christi mehr, um zu erklären, ob jemand ein Heiliger ist oder nicht, zumal wenn das „Martyrium in kanonischen Sinne … vollständig charakterisiert“ ist. Doch ist das wirklich so? Gewiß ist es ein abscheuliches Verbrechen, einen Menschen zu töten, noch dazu auf diese bestialische Weise, noch dazu einen Priester, noch dazu unter solchen Umständen! Umso abscheulicher, wenn dies aus „Hass auf den Glauben“ geschieht – aber genügt das alles für ein „Martyrium in kanonischen Sinne“?

2. Wie immer, wenn wir etwas genauer erfahren wollen, schlagen wir zunächst in „Wetzer und Welte‘s Kirchenlexikon“ nach, diesmal unter dem Stichwort „Martyrer“. „Martyrer heißen diejenigen Heiligen, welche für das Bekenntnis des christlichen Glaubens einen gewaltsamen Tod erlitten haben“, lautet dort die Definition. „Der Name lehnt sich an das Wort des Herrn (Apg 1,8) an: ‚Ihr werdet mir Zeugen sein‘. Zeugen des Herrn wurden die Apostel zunächst dadurch, daß sie auf Grund ihrer persönlichen Erfahrung die in Christus offenbar gewordene Wahrheit und verwirklichte Erlösung durch ihr Lehrwort und ihr Leben verkündigten, in ausgezeichnetem Sinne aber dadurch, daß sie ihr Bekenntnis durch die Hingabe des Lebens bestätigten. Durch den Martertod wurden sie Blutzeugen, Martyrer im prägnanten Sinne“ (Bd. 8 Sp. 949).

Weiter erläutert unser Lexikon: „Unter Verfolgung und Qualen, mit Verlust der Freiheit und des Lebens, wie die Apostel, Christus zu bekennen, das erschien von Anfang an als ein so klares und vollgültiges Zeugnis für den christlichen Glauben, daß es denjenigen, welche es ablegten, den Namen Martyrer, Blutzeugen, als Ehrentitel und Standesbezeichnung erwarb“ (ebd.). Entscheidend für einen Blutzeugen ist demnach sein Bekenntnis des christlichen (d.i. des katholischen) Glaubens und nicht so sehr die Motive seiner Bedränger, die ihn um dieses Glaubens willen verfolgen. Das kann aus „Hass gegen den Glauben“ geschehen, aber durchaus auch andere Gründe haben, etwa politische wie die Staatsräson oder Furcht vor Unruhen, oder persönliche wie die Suche nach Sündenböcken. In der Tat waren die Verfolgungen der Christen im alten Rom zumeist von derlei Beweggründen motiviert und nicht von „Hass gegen den Glauben“.

3. „Bis Constantin der Kirche die Freiheit und den Frieden gab“, fährt das Lexikon fort, „war Verfolgung und Martyrium in solchem Maße ihr Los, daß sie die Kirche der Martyrer genannt werden kann. In diesen Jahrhunderten wurden diejenigen, welche Christus vor Gericht bekannten und um dessentwillen Gefangenschaft erduldeten, confessores, Bekenner, genannt. Der Name Martyrer wurde denjenigen beigelegt, welche die Folter oder schwere Mißhandlung erlitten, zur Arbeit in den Bergwerken oder zur Verbannung verurteilt wurden, sowie auch denjenigen, welche, um der Gefahr der Glaubensverleugnung auszuweichen, freiwillig ihre Heimat verließen, selbst wenn sie nicht eines gewaltsamen oder durch ihr Leiden direkt verursachten Todes starben; Tertullian nennt solche Zeugen martyres designati“ (ebd.). Diese „Martyrer“, die wohlgemerkt nicht den Martertod gestorben waren, wurden von der Kirche geehrt durch „Aufnahme in den Klerus, durch Berücksichtigung ihrer mündlichen und schriftlichen Fürsprache für die Gefallenen und Büßer und durch Unterstützung aus dem Kirchenvermögen“. „Martyrer im strengen Sinne wurden aber schon damals vorzugsweise und in der Folge ausschließlich diejenigen Bekenner genannt, welche für den christlichen Glauben, eine christliche Tugend oder Institution kraft einer richterlichen Sentenz einen gewaltsamen Tod erlitten oder im Kerker sowie in Folge von Mißhandlungen starben“ (ebd.).

Jedoch: „Es wurden auch im Altertum solche nicht als Martyrer betrachtet, welche sich selbst dem Richter gestellt, den Tod leichtsinnig gesucht oder ihn durch Zerschlagen von Götzenbildern verschuldet, noch auch solche, welche etwa aus Furcht vor Qualen sich selbst den Tod angetan hatten. Die Martyrer im strengen Sinne fanden als Heilige kirchliche Verehrung“ (a.a.O. Sp. 949 f). Spirago erklärt dazu in seinem „Volkskatechismus“: „Doch darf niemand die Verfolgungen oder den Martyrertod absichtlich aufsuchen. Manche, die das taten (z.B. sich selbst anzeigten, Götzentempel einrissen u. dgl.), sind dann in der Versuchung unterlegen; auch wurden solche in der Regel nie von der Kirche als Martyrer verehrt. ‚Man soll niemand Anlaß geben, ungerecht zu handeln‘ (hl. Thomas v. Aquin).“

4. Deshalb war der Tod der Martyrer „nach dem Zeugnis des hl. Cyprian dem Bischof anzuzeigen“, welcher „darüber zu erkennen“ hatte, „ob der Gemarterte wirklich als Martyrer anzusehen und der Verehrung würdig sei; diese Anerkennung (Kanonisation) machte ihn zum martyr vindicatus“ (a.a.O. Sp. 950). Also schon damals, in den ersten Jahrhunderten, bedurfte es einer Kanonisation durch die kirchliche Hierarchie. „Aus dem Umstande, daß eine solche Untersuchung in der Regel nicht schon vor oder bei dem Begräbnis erfolgen konnte, erklärt es sich, daß der Titel martyr in den Inschriften der Katakomben verhältnismäßig selten vorkommt“ (ebd.). Die frühen Christen waren, wie es scheint, weitaus zurückhaltender und vorsichtiger mit der Verleihung des Titels „Martyrer“ als heute die „Piusbrüder“.

„Schon im 4. Jahrhundert wurde in einzelnen Fällen der Papst um die Anerkennung eines Martyrers und die Zustimmung zu dessen Verehrung angegangen. Seit dem Ausgang des 12. Jahrhunderts wurde das Erkenntnis über das Martyrium wie die Kanonisation der Heiligen überhaupt mehr und mehr Vorrecht des päpstlichen Stuhles; seit Urban VIII. (1636) ist dieselbe ein päpstliches Reservatrecht“ (ebd.). Wenn also jemand das Recht hat, im Fall des getöteten französischen Priesters ein „Martyrium im kanonischen Sinne“ festzustellen, dann ist es der Papst, nicht der „französische Distrikt“ der „Piusbruderschaft“.

Im „Lexikon für Theologie und Kirche (LThK)“ von 1962 wird ausgeführt, daß es sich „beim dogmatisch- fundamentaltheologischen Begriff des Martyriums um die freie, duldende (nicht aktiv kämpfende…) Annahme des Todes um des Glaubens willen (dessen Sittengesetz eingeschlossen) im ganzen oder hinsichtlich einiger Lehren (diese immer im Ganzen des Glaubens gesehen)“ handle. „Ein Tod ‚in odium fidei‘, der nicht bewußt angenommen wird (z.B. Tötung unmündiger Kinder aus Glaubenshaß), kann nur in analoger Weise Martyrium genannt werden“ (Bd. 7 Sp. 136). Ausschlaggebend ist also die „freie, duldende Annahme des Todes um des Glaubens willen“ seitens des Martyrers, nicht die Intention seiner Peiniger. Mit dem Glauben, den der Martyrer durch sein Blut bezeugt, ist natürlich der wahre Glaube gemeint. „Wer aber für eine Irrlehre stirbt, ist kein Martyrer“, gibt daher Spirago zu bedenken, „denn einem solchen fehlt die Gottesliebe, ohne welche selbst der Martyrertod keinen Wert hat (1 Kor 13,3).“

5. Das „Institut Mater Boni Consilii (IMBC)“ veröffentlichte mit Datum vom 1. August 2016 ein Kommuniqué mit dem Titel „Martyrer oder Züchtigung“. Darin lesen wir: „Wie alle Welt weiß, haben zwei islamistische Kämpfer in der Pfarrkirche von St. Étienne-du-Rouvray in der Normandie einem Priester den Hals abgeschnitten, dem Abbé Jacques Hamel. Unnötig zusagen, daß es sich dabei um ein schreckliches Verbrechen und ein Sakrileg handelt, und daß wir für die Seele dieses Mitbruders im Priestertum beten (er war 1958 geweiht worden).“ Das Kommuniqué fährt fort: „Zahlreiche Getaufte fragten sich, ob man nicht von Martyrium sprechen kann im strikten und ‚kanonischen‘ Sinn des Begriffes, so beispielsweise der Distriktobere von Frankreich der Bruderschaft St. Pius X., Christian Bouchacourt, der in dem armen Opfer einen Martyrer des Islam erblickt, getötet in der Kirche ‚während einer Messe‘.“ Diese Sichtweise des „französischen Distrikts“ haben wir oben kennengelernt.

Wir lesen weiter bei IMBC: „Die Zeugnisse über das Leben und Wirken des alten französischen Priesters sprechen jedoch eine andere Sprache. Abbé Hamel war, wie alle gläubigen Anhänger des II. Vatikanums, aktiv engagiert im ‚interreligiösen Dialog‘ mit den Leugnern der Dreifaltigkeit und der Gottheit Christi. Und die ‚Messe‘, welche das Opfer feierte, war die erneuerte Messe, die der Gründer jener religiösen Gemeinschaft des Abbé Bouchacourt zurecht die ‚Messe Luthers‘ genannt hat. Will man nicht Anhänger des wojtylanischen ‚Ökumenismus des Martyriums‘ [oder neuerdings der bergoglioschen ‚Ökumene des Blutes‘] werden, so kann man in einem Modernisten, selbst wenn er als Christ getötet wurde, keinen ‚Martyrer des Glaubens‘ anerkennen, schon gar nicht im strikten und kanonischen Sinne des Ausdrucks.“

Die Erklärung dafür, die das Kommuniqué gibt: „Der Martyrer bezeugt in der Tat durch sein Blut die Wahrheit und den Glauben, den er während seines Lebens und im Augenblick seines Todes bekannt hat. Die Kirchenväter haben stets den Häretikern oder Schismatikern, selbst wenn diese in ihrer Eigenschaft als Christen getötet worden waren, die Anerkennung als Martyrer verweigert. Die unüberwindliche (nicht schuldhafte) Unwissenheit kann denjenigen, welcher in einen Irrtum gegen den Glauben fällt, von der (formellen) Sünde entschuldigen, aber sie kann aus ihm keinen Zeugen für die Wahrheit machen.“ Das Kommuniqué fragt sich daher, ob das, was da vorgegangen ist und sich – was Gott verhüte! - wiederholen kann, „nicht vielmehr eine Züchtigung ist, nicht sosehr für die Person, die selber Opfer des ruchlosen Sakrilegs geworden ist, als vielmehr für den Modernismus, für sein gottloses Wohlwollen gegenüber den Feinden der Gottheit Christi und des Glaubens an die heiligste Dreifaltigkeit“.

6. Man muß sich diese Frage nicht stellen, aber man sollte zumindest die Frage, ob es sich bei dem armen, so grausam getöteten Priester um „den ersten Martyrer Frankreichs im 21. Jahrhundert“ handelt und bei seiner Ermordung um ein „Martyrium im kanonischen Sinne“, offen lassen und einem künftigen Papst vorbehalten, der allein dafür zuständig ist und sie gültig beantworten kann.