Jahr der Barmherzigkeit

1. Bergoglio hatte wieder einmal einen Geistesblitz, und da solche für ihn stets gleichbedeutend sind mit göttlichen Eingebungen, machte er sich sogleich daran, ein außerordentliches „Heiliges Jahr“ der „Barmherzigkeit“ anzukündigen. „Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 11. April, Vigil des zweiten Sonntags der Osterzeit oder Sonntags der Göttlichen Barmherzigkeit, im Jahr des Herrn 2015, im dritten Jahr meines Pontifikats“ veröffentlichte Bergoglio seine zugehörige „Bulle“ mit dem Titel „Misericordiae Vultus“, ein – wie von der „Konziliaren Kirche“ allgemein und vom Schwätzer Bergoglio im besonderen nicht anders zu erwarten – Dokument von ausufernder Länge.

Da sind wir dankbar, daß der „indultistische“ Blog „Rorate Caeli“, der sich auf die „gute Seite“ der „Konziliaren Kirche“ mit Ratzinger und Burke gegen deren „schlechte Seite“ mit Kasper und Bergoglio geschlagen hat, bereits Vorarbeit geleistet hat. Drei Bemerkungen, sagt uns ein Beitrag dieses Blogs, seien zu „Misericordiae Vultus“ anzubringen: „1. Die Verteidigung des II. Vatikanums geht in einen hohen Gang. 2. Hat die Kirche vergessen, barmherzig zu sein? 3. Dringende Fragen über die 'Missionare der Barmherzigkeit'.“ Wir beginnen, wie es sich gehört, mit dem ersten Punkt.

2. Der „Päpstliche Rat für die Neuevangelisierung“ habe bereits bei der Ankündigung des Jubiläumsjahres, welche im März anläßlich des zweijährigen „Thronjubiläums“ Bergoglios erfolgte, eine Note herausgegeben, die besagte: „Die Eröffnung des kommenden Jubiläumsjahres wird stattfinden am fünfzigsten Jahrestag des Abschlusses des Zweiten Vatikanischen Konzils im Jahr 1965. Das ist von großer Bedeutung, da es die Kirche ermahnt, das mit dem II. Vatikanum begonnene Werk fortzusetzen.“ Noch enthusiastischer äußerte sich Bergoglio selbst in seiner „Bulle“: „Ich habe den 8. Dezember als Eröffnungstermin gewählt, weil er eine große Bedeutung in der jüngsten Kirchengeschichte hat. Ich werde nämlich die Heilige Pforte genau fünfzig Jahre nach dem Ende des II. Vatikanischen Ökumenischen Konzils öffnen. Die Kirche spürt das Verlangen, diesen Moment lebendig zu erhalten. Für sie begann damals ein neuer Weg in ihrer Geschichte. Die Konzilsväter hatten stark – wie ein wahres Wehen des Geistes – die Notwendigkeit verspürt, zu den Menschen ihrer Zeit in einer verständlicheren Weise von Gott zu sprechen. Mauern, die die Kirche allzu lange in einer privilegierten Festung eingeschlossen hatten, wurden eingerissen, und die Zeit war gekommen, um das Evangelium auf neue Weise zu verkünden. Eine neue Etappe der immer anstehenden Evangelisierung hatte begonnen. Eine neue Verpflichtung für alle Christen, mit verstärktem Enthusiasmus und voller Überzeugungskraft Zeugnis für ihren Glauben abzulegen. Die Kirche spürte die Verantwortung, in der Welt das lebendige Zeichen der Liebe des Vaters zu sein.“

Bergoglio fährt fort: „Es kommen uns die bedeutungsschweren Worte des heiligen Johannes XXIII. in Erinnerung, die dieser bei der Eröffnung des Konzils gesprochen hatte und mit denen er dessen Richtung vorgab: 'Heute dagegen möchte die Braut Christi lieber das Heilmittel der Barmherzigkeit anwenden als die Waffen der Strenge. [...] Die katholische Kirche, während sie durch dieses ökumenische Konzil die Leuchte der katholischen Glaubenswahrheit hoch hält, will sich damit als eine sehr liebevolle, gütige und geduldige Mutter aller erweisen, voller Erbarmung und mit Wohlwollen für ihre Kinder, die von ihr getrennt sind.' Auf der gleichen Linie liegt der selige Paul VI., als er zum Abschluss des Konzils feststellte: 'Wir wollen vielmehr unterstreichen, dass die Religion dieses Konzils die Nächstenliebe ist [...] Die uralte Erzählung vom barmherzigen Samariter wurde zum Paradigma für die Spiritualität dieses Konzils. [...] Eine Woge der Zuneigung und der Wertschätzung für die moderne Welt ging von diesem Konzil aus. Natürlich werden die Irrtümer abgelehnt, dass verlangt die Verpflichtung zur Liebe und nicht weniger die Verpflichtung zur Wahrheit. Aber für die Menschen gibt es nur Ermutigung, Respekt und Liebe. Statt niederschmetternder Einschätzungen schlägt das Konzil ermutigende Heilmittel vor; statt dunkler Vorahnungen hat das Konzil Botschaften des Vertrauens an die zeitgenössische Welt gerichtet. Nicht nur wurden ihre Werte respektiert, sondern sogar geehrt und ihre Anstrengungen unterstützt und ihre Bestrebungen geläutert und gesegnet. [...] Und noch eine andere Sache wollen wir hier aufzeigen: All dieser doktrinäre Reichtum hat ein einziges Ziel, nämlich dem Menschen zu dienen. Und zwar dem Menschen, so dürfen wir sagen, in jeder Lebenslage, in all seinen Krankheiten und in all seinen Bedürfnissen.'“

Zwar, so bestätigt „Rorate Caeli“, sei es zutreffend, daß Bergoglio mit seinem Gerede von einer „neuen Etappe“ und einem „neuen Weg“ der Kirche sich lediglich in den Fußstapfen früherer „nachkonziliarer Päpste“ bewege, die dasselbe oft sogar in kräftigerer und radikalerer Sprechweise ausgedrückt hätten. Auch winde er zwei Stränge „nachkonziliarer“ Rhetorik zusammen, wenn er nach Art des „Neuen Pfingsten“ Roncallis und Wojtylas die Konzilsväter ein „Wehen des Geistes“ verspüren habe lassen und die Mauern einer zur Festung mißratenen Kirche ganz im Sinne vom „Schleifen der Bastionen“ eines Balthasar (der damit „sogar“ den doch sonst so „guten“ Ratzinger beeindruckt hat) habe eingerissen sehen. „Der entscheidende Punkt hier ist nicht so sehr, daß Franziskus einige dieser Dinge sagt, sondern die Art, wie er ganz auf das II. Vatikanum als einen Bruch mit der Vergangenheit und ein Näherrücken zur Welt abstellt. Es scheint, man habe nichts gelernt aus den Konfrontationen mit den säkularen und atheistischen Ideologien während der letzten 50 Jahre. Die von ihm als Zitate ausgewählten Passagen von Johannes XXIII. und Paul VI. sind aufschlußreich: des ersteren Dichotomie zwischen der 'Medizin der Barmherzigkeit' des Konzils im Gegensatz zur 'Strenge', des letztern glühendes Bekenntnis des Zutrauens und der Bewunderung für die moderne Welt. Franziskus, all seinem Gerede vom Vorwärtsschreiten zum Trotz, scheint gesonnen, zur Naivität der unmittelbar nachkonziliaren Jahre zurückzukehren, mit dem Jubiläum als Instrument seiner Zeitreise.“

Es ist ja seinerseits Zeichen einer geradezu rührenden Naivität, wenn „Konservative“ oder „Traditionalisten“ immer meinen, die Anführer der „Konziliaren Kirche“ seien gutmeinende Katholiken, die in bester Absicht irregegangen sind und das nun mit der Zeit merken müßten und dadurch lernen umzudenken. In Wahrheit handelt es sich jedoch um Feinde der Kirche, die einem festen Programm zu deren Zerstörung folgen, und das mit eiserner Konsequenz bis zum bitteren Ende. Dieselbe Naivität der „Konservativen“ ist auch im politischen Bereich zu beobachten. Auch dort verstehen diese nicht, warum die Regierenden in vielen Fällen trotz besserer Einsicht und wissenschaftlicher Erkenntnisse auf den falschen und verheerenden Wegen fortfahren, ja diese sogar noch intensivieren, z.B. was den „demographischen Wandel“ anbelangt. Der Grund ist auch hier, daß die negativen Folgen wie die Zerstörung der Familie gezielt gewollt und beabsichtigt sind. Bergoglio signalisiert also mit seinen Worten, daß er zu den Feinden der Kirche gehört und fest entschlossen ist, das Werk ihrer Zerstörung weiter fortzusetzen, und das ist sein „Vorwärtsschreiten“, von dem er dauernd spricht. Wir dürfen an die Worte des heiligen Apostels und Evangelisten Johannes erinnern: „Liebet nicht die Welt, noch was in der Welt ist. Wenn jemand die Welt liebt, so ist die Liebe des Vaters nicht in ihm“ (1 Joh 2,15), und die noch härteren des heiligen Jakobus: „Ihr Ehebrecherinnen, wisset ihr nicht, daß die Freundschaft der Welt Feindschaft wider Gott ist? Wer nun irgend ein Freund der Welt sein will, stellt sich als Feind Gottes dar“ (Jak 4,4).

3. Der zweite Punkt, der „Rorate Caeli“ aufstößt, ist die von „Franziskus“ zum Ausdruck gebrachte, mit der „freundlicheren“ und bewundernden Annäherung an die moderne Welt einhergehende Ansicht, die Kirche sei in der Vergangenheit nicht im ausreichenden Maße barmherzig gewesen. Dazu wird die Nummer 10 aus Bergoglios „Bulle“ zitiert: „Der Tragebalken, der das Leben der Kirche stützt, ist die Barmherzigkeit. Ihr gesamtes pastorales Handeln sollte umgeben sein von der Zärtlichkeit, mit der sie sich an die Gläubigen wendet; ihre Verkündigung und ihr Zeugnis gegenüber der Welt können nicht ohne Barmherzigkeit geschehen. Die Glaubwürdigkeit der Kirche führt über den Weg der barmherzigen und mitleidenden Liebe. Die Kirche 'empfindet einen unerschöpflichen Wunsch, Barmherzigkeit anzubieten'. Vielleicht haben wir es für lange Zeit vergessen, auf den Weg der Barmherzigkeit hinzuweisen und ihn zu gehen. Auf der einen Seite hat die Versuchung, stets und allein die Gerechtigkeit zu fordern, uns vergessen lassen, dass diese nur der erste Schritt ist. Dieser Schritt ist zwar notwendig und unerlässlich, aber die Kirche muss darüber hinausgehen um eines höheren und bedeutungsvolleren Zieles willen. Auf der anderen Seite ist es traurig ansehen zu müssen, wie die Erfahrung der Vergebung in unserer Kultur immer seltener wird. Sogar das Wort selbst scheint manchmal zu verschwinden. Ohne das Zeugnis der Vergebung bleibt aber nur ein unfruchtbares, steriles Leben, als würde man in einer trostlosen Wüste leben. Für die Kirche ist erneut die Zeit gekommen, sich der freudigen Verkündigung der Vergebung zu widmen. Es ist die Zeit, zum Wesentlichen zurückzukehren und sich der Schwächen und der Schwierigkeiten unserer Brüder und Schwestern anzunehmen. Die Vergebung ist eine Kraft, die zu neuem Leben auferstehen lässt und die Mut schenkt, um hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken.“ Es sei dies nicht das erste Mal, das „Franziskus“ davon gesprochen habe, daß die Kirche in der Vergangenheit nicht so barmherzig gewesen sei wie es sein sollte. Doch habe er es selten so kräftig, unverblümt und autoritär ausgedrückt wie hier.

Nun ist ja die „Barmherzigkeit“ ein gängiger Topos der Modernisten (man denke nur an den alten Slogan „Frohbotschaft statt Drohbotschaft“) und bedeutet in etwa dasselbe wie das „politisch korrekte“ Schlagwort der „Toleranz“. Gemeint ist in beiden Fällen das gleiche, nämlich daß man die Sünde akzeptieren und sogar möglichst gutheißen und absegnen soll. Daß wahre Toleranz einem Übel gilt, das man entweder ohne großen Schaden nicht beseitigen kann oder zum größeren Nutzen bestehen läßt, wird dabei ebenso ausgeblendet wie die wahre Barmherzigkeit, die den Menschen aus der Sünde retten und nicht ihn darin untergehen lassen will. Es handelt sich um orwellsche Sprachrabulistik, die schöne Wörter für üble Inhalte verwendet. Bergoglio bringt hier nach seinem erklärten Willen, an der Zerstörung der Kirche weiterzuarbeiten, auch seine Absicht zum Ausdruck, den Ruin der Seelen weiter zu betreiben.

4. In der Nummer 18 seiner „Bulle“ spricht Bergoglio von den „Missionaren der Barmherzigkeit“, die er auszusenden gesonnen ist: „In der Fastenzeit dieses Heiligen Jahres habe ich die Absicht, Missionare der Barmherzigkeit auszusenden. Sie sollen ein Zeichen der mütterlichen Sorge der Kirche für das Volk Gottes sein, damit es tiefer eindringen kann in den Reichtum dieses für unseren Glauben so grundlegende Geheimnis. Es handelt sich dabei um Priester, denen ich die Vollmacht geben werde, auch von den Sünden loszusprechen, die normalerweise dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind. Damit soll der Umfang ihrer Sendung sichtbar werden. Sie sollen vor allem ein lebendiges Zeichen dafür sein, dass der Vater jeden aufnimmt, der seine Vergebung sucht. Sie werden Missionare der Barmherzigkeit sein, denn sie sollen allen eine Begegnung voller Menschlichkeit anbieten, eine Quelle der Befreiung, einen Ort der Verantwortung, der es ermöglicht alle Hindernisse zu überwinden und das einst in der Taufe neu geschenkte Leben wieder aufzugreifen. Sie lassen sich in ihrer Mission leiten vom Wort des Apostels: 'Gott hat alle in den Ungehorsam eingeschlossen, um sich aller zu erbarmen' (Röm 11,32). Denn alle, ohne Ausnahme, sollen den Aufruf zur Barmherzigkeit ergreifen. Die Missionare werden diesen Ruf erfüllen im Wissen darum, dass sie ihren Blick auf Jesus, den 'barmherzigen und treuen Hohepriester' (Hebr 2,17) richten können.“

Rorate Caeli“ fragt sich hierzu, um was für „dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene“ Sünden es sich wohl handeln möge. Im Rechtskodex sei lediglich von gewissen Sünden die Rede, welche als Strafe eine Exkommunikation nach sich zögen, deren Aufhebung dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sei. Solche Strafen treten nach dem „neuen Kirchenrecht“ nur noch ein bei sakrilegischem Mißbrauch der konsekrierten Gestalten, bei tätlichem Angriff gegen den Obersten Pontifex, bei einer „absolutio complicis“ durch einen Priester, bei Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat, bei direkter Verletzung des Beichtsiegels und versuchter Weihe einer Frau. Tätlicher Angriff gegen den Papst und Bischofsweihen ohne apostolisches Mandat seien Delikte, die so selten vorkämen, daß es die „Missionare der Barmherzigkeit“ wohl kaum mit ihnen zu tun bekommen würden, meint der Kommentator (es sei denn, die „Missionare“ würden beispielsweise einen Bischof Williamson missionieren; Anm.). Blieben also die beiden schlimmsten Formen von Sakrileg, nämlich Entweihung der heiligsten Gestalten und Verletzung des Beichtgeheimnisses, sowie die „Frauenordination“ und die „absolutio complicis“, bei welcher ein unkeuscher Priester seinen Unzuchtspartner in der Beichte absolviert. Diesen Sünden habe das Kirchenrecht durch die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation einen starken Riegel vorschieben wollen.

Wenn Bergoglio es nun also durch seine „Missionare“ einfacher machen wolle, diese Strafen aufzuheben, so sei zu fragen: „Würde der Papst damit nicht die ohnehin brüchige Ehrfurcht gegenüber den Sakramenten weiter aufweichen, besonders gegenüber dem Altarsakrament?“ Würde nicht außerdem der Kampf gegen die sog. „Frauenordination“ und gegen die Unkeuschheit der Priester (man denke nur an die vielen Fälle von Kinderschändung; Anm.) geschwächt? Letzteres wäre zugleich eine Schwächung des Zölibats.

Nach dem, was wir oben über die „Barmherzigkeit“ sagten, scheinen uns diese Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen. Es ist ja immer Taktik der Modernisten, indirekt vorzugehen, d.h. in diesem Fall nicht einfach die Reservierung dieser Zensuren aufzuheben, sondern dies eben durch „Missionare der Barmherzigkeit“ zu kaschieren. Daß die Wirkung einer dem Apostolischen Stuhl überlassenen Aufhebung der Zensur dadurch wenigstens gemindert wird, ist eindeutig.

5. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Bergoglio keineswegs der Dummkopf ist, als den ihn manche sehen, sondern gezielt und schlau unter dem Chiffre der „Barmherzigkeit“ am Werk der Feinde Christi und der Kirche arbeitet.

Anhang:

Das Jahr der Barmherzigkeit wirft bereits seine Schatten voraus. Denn vor dem Horizont dieser „Barmherzigkeit“ ist wohl auch jener Vorfall zu betrachten, der sich jüngst in Argentinien zugetragen hat, zufällig genau um die Zeit, da Bergoglio seinen Geistesblitz hatte. Dort wurde die „Piusbruderschaft“ offiziell vom zuständigen Ministerium als Teil der römisch katholischen Kirche staatlich anerkannt. Dies war nur möglich durch ein bestätigendes Schreiben des „Erzbischofs“ von Buenos Aires und somit des dortigen Nachfolgers Bergoglios, „Kardinal“ Poli. Daß sich solches ausgerechnet in Argentinien ereignete, scheint aus zwei Gründen recht bemerkenswert: Es war – wir erinnern uns – Argentinien, das im Jahr 2009 den dissidenten „Pius“-Bischof Williamson wegen seiner „Holocaust“-Äußerungen des Landes verwies, und es ist Argentinien, das 2013 mit Bergoglio den Nachfolger (oder Mitregenten?) Ratzingers auf dem „konziliaren Papstthron“ stellte.

Von seiten der „Piusbruderschaft“ wurde die Sache gleich heruntergespielt. Auf ihrer offiziösen Seite „DICI“ wurde verkündet: „Am 12. April 2015 veröffentlichte die argentinische Tageszeitung Clarin ein Dekret des Staatssekretärs für Religionsangelegenheiten, Guillermo R. Oliveri, das drei Tage zuvor im Bulletin der Argentinischen Republik publiziert worden war. Durch dieses Dekret wurde die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Argentinien als juristische Person anerkannt und in das staatliche 'Register der Institute des geweihten Lebens' aufgenommen, in dem alle katholischen Orden und Kongregationen aufgeführt werden, die in dem Land tätig sein wollen. Diese Entscheidung wurde, nachdem andere rechtliche Voraussetzungen hatten geregelt werden können, erst durch einen Brief des Erzbischofs von Buenos Aires, S. Em. Mario Aurelio Kardinal Poli, möglich. Dieser Brief des Kardinals war an das zuständige Sekretariat für Kultusangelegenheiten der argentinischen Staatspräsidentin gerichtet.“

Angeblich kam das so: „Seit 2011 haben die Oberen der Priesterbruderschaft um die Aufnahme in das staatliche Register gebeten. Für eine solche Regierungsentscheidung ist in Argentinien aber die Zustimmung der kirchlichen Hierarchie notwendig. (Ausländische Priester oder Ordensleute erhalten z.B. sonst keine behördliche Aufenthaltsgenehmigung.) Der Brief des Erzbischofs bittet den Staatssekretär, 'die ‚Gesellschaft der Apostel Jesu und Mariens‘ (Priesterbruderschaft St. Pius X.) als Vereinigung diözesanen Rechts zu betrachten, bis ein endgültiger rechtlicher Rahmen in der universalen Kirche gefunden wird'. Kardinal Polis Brief stellt keine kirchenrechtliche Entscheidung dar, denn für den kanonischen Status der Priesterbruderschaft St. Pius X. sind allein die päpstlichen Dikasterien zuständig. Der Brief ermöglichte es aber dem Kultussekretariat der Präsidentin, eine verwaltungsrechtliche Entscheidung zu treffen, 'bis ein endgültiger rechtlicher Rahmen (für die FSSPX) in der Universalkirche gewährt wird'.“

„DICI“ erklärt uns: „In Argentinien dürfen katholische Ordensgemeinschaften ihr Apostolat ohne juristische und verwaltungstechnische Einschränkungen von staatlicher Seite nur ausüben, wenn sie die Registrierung als Gesellschaften des geweihten Lebens besitzen. Diese Registrierung kann, wie gesagt, nur auf Empfehlung der zuständigen kirchlichen Autorität zustande kommen. Die Tatsache, dass S. Em. Kardinal Poli der Nachfolger von Kardinal Bergoglio als Erzbischof von Buenos Aires ist, berechtigt zu der Annahme, dass diese Entscheidung nicht ohne Rücksprache mit Papst Franziskus zustande gekommen ist. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass es sich um eine reine Verwaltungsentscheidung der argentinischen Republik handelt.“ Es wird ergänzt: „Der Name 'Apostel Jesu und Mariens' für die Bruderschaft wurde von Erzbischof Marcel Lefebvre ursprünglich gewählt. Nach den Worten der kirchlich belobigten Statuten von 1970 ist der 'öffentliche Titel' jedoch 'Priesterbruderschaft St. Pius X.'“

Dazu erläutert uns ein argentinischer Rechtsanwalt, daß die Kirche in Argentinien einen Sonderstatus einnimmt als juristische Person des öffentlichen Rechts, den sonst keine Gesellschaft dort hat. Sie hat u.a. Anspruch auf Unterstützung durch den argentinischen Staat, als dessen offizielle Religion sie gilt. Aufgrund eines Konkordats mit dem Apostolischen Stuhl werden Gesellschaften des geweihten Lebens oder des Apostolischen Lebens als Rechtspersonen anerkannt. Auf der Grundlage eines auf diesem Abkommen beruhenden Gesetzes hat „Kardinal“ Poli die „Piusbruderschaft“ als einen Zusammenschluß diözesanen Rechts anerkannt, und als eine im Werden begriffene Gesellschaft Apostolischen Lebens. Um in den Genuß dieses rechtlichen Status zu gelangen, mußte die „Piusbruderschaft“ ihre Statuten und einige andere Dokumente, die über ihre Verfassung und ihren inneren Aufbau, ihre Oberen, ihre Aktivitäten, ihr Vermögen in Argentinien etc. Auskunft geben, dem Ministerium vorlegen. Diese Papiere müssen obendrein in die Landessprache übersetzt und die Kopien beglaubigt werden, entweder von der Nuntiatur oder dem argentinischen Botschafter am Heiligen Stuhl oder dem Sekretariat der argentinischen Bischofskonferenz oder der zuständigen Diözesanbehörde (in diesem Fall Buenos Aires).

Der Rechtsexperte fährt fort: „Als Schlußfolgerung können wir folgendes sagen: a) Es steht außer Zweifel, daß sowohl Kardinal Poli (als Erzbischof von Buenos Aires) als auch die Argentinische Nation die FSSPX als Bestandteil der römisch katholischen Kirche betrachten; b) nach dem Wortlaut der Resolution 25/15, der nationalen argentinischen Gesetzgebung und den offiziellen Formularen von der Website des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten gibt es ebenfalls keinen Zweifel, daß der Prozeß die ausdrückliche Zustimmung der FSSPX hat, die als einzige alle und jede einzelne bürokratische Anforderung und Auskunft geben konnte, namentlich über die Konstitutionen, ihre Leitung und Autoritäten; c) Die FSSPX wurde unter Nr. 381 registriert unter den Instituten des geweihten Lebens, die von der katholischen Kirche abhängig sind. Keine andere nicht-katholische, von Argentinien anerkannte christliche Religionsgemeinschaft ist von Argentinien als Teil der katholischen Kirche anerkannt, daher genießen sie auch nicht die Vorteile, welche das Gesetz für seine offizielle Religion vorsieht“, wie z.B. staatliche Gehaltszahlungen für die Bischöfe.

Der Herr Rechtsanwalt: „Es ist möglich zu schließen, daß dieser legale Akt des argentinischen Staates neben dem symbolischen Wert als dem Land von Seiner Heiligkeit Franziskus eine gesetzliche Wirkung von enormen Proportionen haben wird, die in der Folge die Universelle Kirche erreicht. Kardinal Poli, der Erzbischof von Buenos Aires, gewährt, direkt und indirekt (über den argentinischen Staat) einen gesetzlichen Status unter den Bedingungen des allgemeinen Kodex des Kanonischen Rechts.“ Und weiter: „Ich wiederhole, daß dies einen Fortschritt über Benedikt XVI. hinaus bedeutet“, habe doch P. Lombardi, der Sprecher des Heiligen Stuhls, noch 2013 betont, daß die „Piusbruderschaft“ keinen legalen Status in der Kirche habe. Nach den Gesetzen der Logik, daß etwas nicht zugleich sein und nicht sein kann, habe die Resolution des argentinischen Religionsministeriums die Lage definitiv verändert. „Heute ist die FSSPX – dank der Initiative des Erzbischofs von Buenos Aires – ein Zusammenschluß von Gläubigen unter den Bedingungen des Kanon 298 des kirchlichen Rechtskodex und ist auf dem Weg, ein Institut des geweihten Lebens zu werden, das volle Anerkennung innerhalb der römisch katholischen apostolischen Kirche genießt.“

Auf die Behauptung „DICI“s, es handle sich um eine reine Verwaltungsentscheidung, antwortet der Rechtsgelehrte: „Zu sagen, es handle sich um einen rein verwaltungstechnischen Prozeß, um das apostolische Leben frei üben zu können, hat keine Basis, denn schon seit Jahrzehnten waren sie [die „Piusbrüder“] in unserem Land mit einem Seminar, Kirchen, Schulen und anderem Besitz, den eine gemeinnützige bürgerliche Vereinigung sehr wohl erwerben darf. Welche verwaltungsrechtliche Verbesserung sollte erzielt werden? Die Einkommensteuer zu umgehen? Gehalt und Unterstützung zu bekommen?“ Außerdem stellt er fest, die Prozedur sei ungewöhnlich rasch über die Bühne gegangen, und dem Datum nach sei der ganze Prozeß im Jahr 2015 gestartet worden und nicht 2011, wie von „DICI“ behauptet.

Wie auch immer, klar ist, daß die ganze Sache nicht ohne Rom und die „Piusbruderschaft“ (bzw. durch eine konzertierte Aktion) funktionieren konnte, daß sie ein „erster Schritt“ für die volle Eingliederung letzterer in die „Konziliare Kirche“ ist und daß recht einflußreiche Kräfte dahinterstecken müssen – möglicherweise dieselben, die seinerzeit für die Entfernung Bischof Williamsons aus Argentinien und der „Piusbruderschaft“ gesorgt haben. Wir werden sehen, was das „Jahr der Barmherzigkeit“ uns noch für Überraschungen bereithält.