Die Reform Johannes‘ XXIII.

Ein nicht unerheblicher Streitpunkt unter den Restkatholiken unserer finsteren Tage ist die Frage der Liturgie. Zwar sind sie sich alle ziemlich einig in der grundsätzlichen Ablehnung des „Novus Ordo“, wenngleich auch hier die Begründung durchaus verschieden ist, von „absolut ungültig“ über „gültig, aber in sich schlecht“ bis zu „nicht so sakral“. Doch welche Liturgie denn nun die richtige ist, ob es genügt, bis zu Johannes XXIII. zurückzukehren, oder ob man auf die „Messe des hl. Pius V.“ zurückgreifen muß, darüber ist man uneins. Die Debatte wurde vor allem in den frühen Jahren des katholischen Widerstands recht lebhaft geführt, bis sich ein führender „Traditions“-Vertreter Ende der 1970er Jahre auf die „Bücher von 1962“ festlegte und dies als die einheitliche Position seiner Gemeinschaft und von deren Umfeld mit allen, teilweise recht drastischen, Mitteln durchsetzte, weshalb bis heute in den Reihen der „Traditionalisten“ die „alte Messe“ oder „alte Liturgie“ nichts anderes bedeutet als die Liturgie Johannes' XXIII.

Damit schien die Sache entschieden, zumal vor allem die jüngere Generation der „Traditionalisten“ diese Formel von „alte Messe“=1962=vorkonziliar=gut und „neue Messe“=1969/70=nachkonziliar=schlecht unreflektiert und unhinterfragt übernahm. Das ging gut, bis der Postmodernist Ratzinger als Benedikt XVI. mit seinem sagenumwobenen Motu proprio „Sanctorum Pontificum“ und seiner Unterscheidung in die „ordentliche“ und „außerordentliche Form“ des „einen römischen Ritus“ wieder Bewegung in die liturgische Frage brachte.

Es ist daher sicher nicht fruchtlos, einen Blick zurück zu werfen und zu sehen, auf welch wackligen Beinen letztlich die Entscheidung jenes führenden Traditionsvertreters für den 1962er Ritus stand. Wir beleuchten dazu einige seiner Argumente, mit welchen er vor gut 30 Jahren den Hinauswurf einer Zahl von Priestern aus seiner Gemeinschaft begründete, die sich geweigert hatten, die Reform Johannes' XXIII. anzunehmen.

Erstes Argument: Die Reform Johannes' XXIII. verwendet dieselben Prinzipien wie der heilige Pius X. in „Divino Afflatu“. „Wenn Sie diese Bulle des heiligen Papstes Pius X. lesen, über seine liturgische Reform, werden Sie die gleichen Prinzipien finden, die Johannes XXIII. für seine Reform verwendete.“ Und zwar ging es hauptsächlich darum, das Psalterium wieder zu Ehren zu bringen. „Dies ist die Tradition, d.h. jede Woche alle Psalmen zu beten... dies ist eine alte Regel in der Kirche... alle Psalmen in der Woche zu beten ... und das ist die Regel Papst Johannes' XXIII.“ Die Heiligenfeste waren so zahlreich geworden, daß nicht mehr alle Psalmen in einer Woche gebetet wurden. „Und so versuchten sie, diese Regel beizubehalten, d.h. sämtliche Psalmen in einer Woche zu beten, und einige Feste zu haben, jedoch nicht so viele, dass wir immer die gleichen Psalmen haben im allgemeinen Teil der Feste... und so ist es die gleiche Regel, die befolgt wird von Papst Johannes XXIII.“

Zweites Argument: „In Wirklichkeit wurde diese Reform von Papst Pius XII. vorgenommen, nicht von Papst Johannes XXIII.“ Die Behauptung, dass die eigentlichen Drahtzieher dieser Reform die gleichen waren, welche die Reform Papst Pauls VI. betrieben, ist „nicht wahr“. „Vielleicht in der Kommission ist es möglich, dass einige dieser Männer in dieser waren... vielleicht war Bugnini ein Mitglied dieser Kommission (von Papst Pius XII.)“, doch Papst Johannes XXIII. hat Msgr. Bugini von seiner Lehrstelle an der Universität vom Lateran beseitigt, er „war gegen Bugnini“. Der Präsident der Kommission, welche die Reform des Papstes Johannes XXIII. machte, war Msgr. De Matto, der Abt von ‘St. Paul vor den Mauern’. Er war der Präsident der Kommission der Liturgiereform unter dem Pontifikat von Papst Johannes' XXIII. und „ein betonter Traditionalist... sehr traditionell“. Unter Papst Paul VI. wurde er beseitigt, „weil er ein Traditionalist war, und sie ersetzten ihn durch Msgr. Bugnini“. „Das ist eine große Änderung... ein große Änderung... es ist nicht das gleiche. Es ist nicht wahr zu sagen, dass diese Reform von Papst Johannes XXIII. der Anfang der Reform von Papst Paul VI. war... es ist nicht wahr.“

Drittes Argument: „So habe ich betreffend dieser Reform (Papst Johannes' XXIII.) gesagt, wir müssen dem Papst gehorchen, besonders da wir keinen Grund haben, sie abzulehnen.“ Nur, wenn es um den Glauben geht, kann ich dem Papst ungehorsam sein. In den Büchern Johannes' XXIII. ist aber nichts gegen den Glauben. Darum muß ich die Reform Johannes' XXIII. annehmen, während der „Novus Ordo“ Pauls VI. abzulehnen ist, weil er eine Gefahr für den Glauben darstellt. „Vielleicht in einigen Details können wir sagen, sollte es besser sein, usf.; Ihr wisst, wir haben keinen wichtigen Grund, diese Reform abzulehnen.“

Ad 1: Es ist richtig, daß die Reform des hl. Pius X. das Ziel hatte, die Grundregeln des Breviergebets wieder herzustellen, nämlich erstens, jede Woche alle 150 Psalmen zu beten, und zweitens, die Hl. Schrift im Lauf eines Jahres vollständig zu lesen. Er erreichte dies zum einen durch eine Neuordnung des Psalteriums, bei der sich nun alle sieben Tagzeiten in das wechselnde Psalterium teilen (bis anhin waren Laudes, die kleinen Horen und die Komplet täglich unverändert geblieben), während das Heiligen-Offizium gewöhnlich erst vom Kapitel der Laudes an in Erscheinung tritt. Daneben wurde die laufende Schriftlesung und die Temporal-Responsorien „strikte zur Geltung gebracht“. Des weiteren wurde das Kalendarium so geordnet, daß die Sonntage und Feriae majores in Messe und Brevier wieder in den Vordergrund traten gegenüber den bisher überwiegenden Heiligen-Offizien und somit in ihre ursprüngliche Stellung zurückkehrten. Eine Verdrängung des regelmäßigen Sonntags- und Ferialtagsoffiziums durch ein Heiligenfest wurde auf die Feste Duplex II. class. hinaufgesetzt und somit sehr stark reduziert. Damit war das Ziel der Reform erreicht. Wieso also nun noch einmal die gleiche Reform mit dem gleichen Ziel?

Tatsächlich war das Ziel der Reform Johannes' XXIII. ein ganz anderes. Begonnen hatte diese Reform unter Pius XII. Im Jahr 1955 erließ dieser nicht nur eine „Neuordnung der Karwoche“, sondern gab auch den Auftrag zu einer „Vereinfachung“ der Rubriken. In einem Dekret der Ritenkongregation vom 23. März 1955 heißt es: „Da in unserer Zeit die Priester und besonders die Seelsorgsgeistlichen von Tag zu Tag mehr mit verschiedenartigen und neuen pastoralen Aufgaben belastet werden, so daß sie sich der Rezitation des Officium divinum kaum mit der notwendigen inneren Ruhe widmen können, haben mehrere Ortsoberhirten an den Heiligen Stuhl die dringende Bitte gerichtet, er möge huldvoll diese Schwierigkeit beseitigen und wenigstens die große Fülle der Rubriken vereinfachen. Der Heilige Vater Papst Pius XII. übergab in seiner großen Sorge um die Seelsorge dieses Anliegen zur Prüfung einer besonderen Kommission von Fachleuten, die zugleich mit den Vorstudien für eine Gesamtreform der Liturgie betraut sind. Diese kamen nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis, man solle die geltenden rubrizistischen Regeln vereinfachen, und zwar so, daß die neuen Normen sofort angewandt werden könnten ohne Änderung der liturgischen Bücher, die bis zu einer späteren anderweitigen Regelung unverändert bleiben sollten.“ Es wurde angeordnet, daß „die Vorschriften dieses Dekretes mit dem 1. Januar 1956 in Kraft treten“ sollten.

Es geht also eigentlich um eine „Gesamtreform der Liturgie“, deren Ziel die „Vereinfachung“ ist zum Zwecke der Entlastung der Seelsorger. „Die Rubrikenreform beabsichtigt, dem Officium eine größere Einfachheit zu geben, damit der moderne Seelsorger eine tiefere Ruhe zu seiner Rezitation gewinne“, wie Dr. Theodor Schnitzler kommentiert. Man fragt sich freilich, ob der „moderne Seelsorger“ tatsächlich mit so viel mehr „neuen pastoralen Aufgaben“ überlastet ist als es die Seelsorger früherer Zeiten waren, etwa ein hl. Johannes Vianney, der „Pfarrer von Ars“, ein heiliger Johannes Bosco oder ein heiliger Vinzenz von Paul, Franz von Sales usw. Sie alle fanden neben ihrer aufreibenden Tätigkeit offensichtlich noch genügend Ruhe, ihr Breviergebet zu verrichten, und sie wußten, daß dies ihre erste Pflicht auch als Seelsorger war, denn woher sonst sollten die Gnaden für die ihnen anvertrauten Schäflein kommen wenn nicht aus ihrem Gebet? Das Breviergebet ist wesentlicher und vornehmster Teil gerade der Seelsorge.

So gibt uns denn Dr. Schnitzler auch noch einen weiteren Grund für die „Vereinfachung“ an: „Die liturgische Wissenschaft, die sich in das Studium der christlichen Antike vertiefte, ließ den Wunsch wach werden, daß manche liturgischen Anweisungen wieder zur alten basilikalen Einfachheit zurückkehrten, und damit verband sich das Anliegen des liturgischen Apostolates, daß größere Einfachheit der Rubriken eine leichtere 'actuosa participatio' der Liturgie durch die Gemeinde ermöglichten.“ Damit ist die „liturgische Wissenschaft“ auch schon als die „Liturgische Bewegung“ enttarnt, welche eine Erneuerung der Liturgie im Geiste des „Archäologismus“, einer phantastischen Urkirchen-Romantik, und im Sinne der „tätigen Teilnahme“ der Gläubigen, sprich des „allgemeinen Priestertums“ der Laien, anstrebte. „Es geschieht am 'formenreichen Gebäude' der Liturgie das gleiche, was in unseren Jahren an so manchem Gotteshaus geschieht: Fialen, Türmchen, Schnitzwerk, Aufbauten werden entfernt, damit das Gotteshaus dem gehetzten Menschen des technischen Zeitalters eine immer klarere Ruhe entgegenstrahle“, so wiederum Dr. Schnitzler. Also war auch Anpassung an den Zeitgeist, „Aggiornamento“, ein Ziel dieser Reform.

Johannes XXIII. hat diese Reform nur aufgegriffen und fortgeführt und sie in die entsprechenden Bücher gefaßt. Er hat also keineswegs die gleichen Prinzipien für seine Reform verwendet wie der heilige Pius X. Letzterer wollte die Liturgie in ihrer ursprünglichen Form wiederherstellen, ersterer wollte sie an den Zeitgeist und die – gefühlten – „Zeitbedürfnisse“ anpassen.

Ad 2: In der Tat war es Pius XII., welcher diese Reform begonnen hat, die schließlich mit dem „Novus Ordo“ endete. Und es war ein und derselbe Mann, welcher die ganze Reform vom Anfang bis zum Ende verantwortlich durchgeführt hat, nämlich Annibale Bugnini. „1948 wurde eine Kommission für die Liturgiereform gebildet … Zum Sekretär wurde ein junger Lazaristenpriester ernannt, Annibale Bugnini, Herausgeber der 'Ephemerides Liturgicae'. In den zwölf Jahren ihres Bestehens (28. Juni 1948 – 8. Juli 1960) – erwähnt Bugnini – hielt die Kommission 82 Zusammenkünfte ab und arbeitete unter absoluter Geheimhaltung. 'Die Kommission genoß das volle Vertrauen des Papstes, der von Msgr. Montini auf dem Laufenden gehalten wurde, und mehr noch wöchentlich durch P. Bea, den Beichtvater Pius' XII.' Praktisch alle liturgischen Bücher wurden erneuert, insbesondere das Divinum Offizium und die Heilige Woche. … Die ganze ratio dieser Reform – dies wurde zu Recht beobachtet – erscheint durchdrungen von einem Gemisch aus Rationalismus und Archäologismus mit zuweilen phantasievollen Beigaben“ (Roberto de Mattei: Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bisher ungeschriebene Geschichte, S. 70f).

Bugnini war also nicht nur „vielleicht“ ein „Mitglied dieser Kommission“, er war ihr Sekretär und damit der entscheidende Mann, und das bis zum vorläufigen Abschluß der Reform im Jahr 1960. Zwar ist es richtig, daß er bei Johannes XXIII. schließlich in Ungnade fiel und sowohl von seinem Universitätsposten entfernt als auch nicht in die eigentliche liturgische Konzilskommission übernommen wurde, obwohl er auch noch Sekretär der Vorbereitenden Konzilskommission gewesen war; doch da war das Unglück bereits geschehen. Mögen auch die Bücher zuletzt von einem anderen herausgegeben worden sein, es steht fest: Sowohl die Reform von 1962 als auch das Konzilsdekret über die Liturgie „Sacrosanctum Concilium“ sind unbestritten wesentlich das Werk Annibale Bugninis, das er nach kurzer Unterbrechung unter Paul VI. gleich wieder fortsetzen konnte bis zu seinem letzten großen Ziel, dem „Novus Ordo“. Es ist also sehr wohl wahr zu sagen, daß die Reform Johannes' XXIII. oder besser Pius' XII. der Anfang der Reform von Paul VI. war.

Ad 3: Im Jahr 1928 gab es einen Vorstoß der „Amici di Israele“, unter denen sich auch etliche Bischöfe und Kardinäle befanden, in der Karfreitagsfürbitte für die Juden das „perfidis“ zu streichen oder zu ändern. Die Ritenkongregation unter Kardinal Ildefons Schuster billigte dieses Anliegen. Die Sache ging nun an das Heilige Offizium unter Kardinal Merry del Val, der das Ansinnen scharf zurückwies. Der Antrag sei „völlig unakzeptabel, ja sogar unsinnig“, denn die Liturgie sei durch Jahrhunderte inspiriert und geheiligt, so der damalige Glaubenshüter. Pius XI. gab ihm recht, und die „Amici di Israele“ samt Kardinal Schuster mußten nicht nur ihren Antrag zurückziehen, sondern auch vor dem Heiligen Offizium ihrem Irrtum abschwören. Gleichzeitig verbot Pius XI. die „Freunde Israels“ wegen anstößiger Äußerungen und „religiösem Indifferentismus“.

Wenn nun schon diese einzige Streichung oder Änderung eines kleinen Wörtchens den Charakter der durch Jahrhunderte inspirierten und geheiligten Liturgie und damit den Glauben an die Heiligkeit der Kirche in Frage stellte, wie ist dann erst eine völlige Änderung und teilweise Neuschaffung der gesamten Karliturgie etwa zu beurteilen, wie sie 1955 geschah und in die Bücher von 1962 einging? Abgesehen davon, daß die Liturgie von 1962 durch die Abschaffung vieler Gebete, Feste und Riten den Zufluß der Gnaden sehr verminderte (darunter jene Gnaden, deren man gerade in dieser Zeit besonders bedurft hätte wie Zuwachs an den göttlichen Tugenden, Schutz der Muttergottes und aller Heiligen, Hilfe für Papst und Kirche, Schutz gegen ihre Feinde…); abgesehen davon also hatte sie die alten Prinzipien der katholischen Liturgie aufgelöst und enthielt bereits die neuen Prinzipien, nach welchen die humanistische, freimaurerische Umgestaltung erfolgen sollte.

Aufgelöst worden war insbesondere die exklusive Stellung des Priesters als des einzigen in persona Christi handelnden Liturgen, die unauflösliche Verbindung von Priester, Opfer und Altar, die Verherrlichung Gottes als hauptsächlicher Zweck der Liturgie, der Charakter der Liturgie als öffentlicher Kult der Kirche (durch die Unterscheidung zwischen „privatem“ und gemeinsamen Breviergebet) etc. Eingeführt worden war das Prinzip der „tätigen Teilnahme“ des Volkes als Mit-Liturge und Adressat einer wesentlich als Gemeinschaftsfeier aufgefaßten Liturgie. Das „allgemeine Priestertum“ der Laien war neben das sakramentale Priestertum getreten, denn auch der zelebrierende Priester konnte nun die „Messe hören“ („sitzt und lauscht“), der Laie die „Messe lesen“.

Vor allem aber war die Liturgie zu einer ständigen Baustelle geworden, an der man nach Herzenslust herumbasteln konnte; ihr Charakter heiliger und unantastbarer Überlieferung war dem zeitbedingter Beliebigkeit gewichen. Das Werk des Heiligen Geistes war nur noch Menschenwerk. So schreibt auch unser ehrenwerter Dr. Schnitzler: „Haben wir nicht einmal im Religionsunterricht gelernt, die römische Liturgie sei von der Eigenschaft der stabilitas, der Unveränderlichkeit, gekennzeichnet? Mag diese alte Schulweisheit auch manches Richtige aussagen - , sie zerrinnt schon zu Nichts, wenn wir die Reformen der Liturgie im Laufe des gegenwärtigen Jahrhunderts [20. Jhdt.] überschauen. … In der Tat, wie das Leben der Kirche, ist auch ihr liturgisches Leben in ständigem Fluß begriffen. Wir haben den Auftrag, in der Liturgiefeier den Tod des Herrn zu verkünden bis er wiederkommt. Also müssen wir die Feier seines Todes und seiner Auferstehung immer wieder den Zeiten anpassen und den Nöten der Gegenwart zuordnen...“

Und das alles soll nicht gegen den Glauben gehen, keine Gefahr für den Glauben sein? „Vielleicht in einigen Details können wir sagen, sollte es besser sein, usf.“, aber wir haben keinen Grund, das abzulehnen? Wie naiv oder realitätsfremd muß man sein, um so etwas zu sagen? Zeigt uns nicht schon die weitere Geschichte, wie sehr diese Reformen den Glauben ausgehöhlt und unterminiert haben? Wie sonst wäre das „II. Vatikanum“ mit seinem Massenabfall zu erklären, wenn nicht durch die vorausgegangen liturgischen Reformen? Und wie der Niedergang der „Piusbruderschaft“, wenn nicht u.a. durch ihr verbohrtes Festhalten an den „Büchern von 1962“?

Sicher ist, daß auf dieser Basis keine Reform der Kirche und keine Erneuerung des Priestertums geschehen kann. Nur eine Rückkehr zur wahren Liturgie der heiligen Kirche, zur unveränderlichen römischen Liturgie, zur Liturgie der heiligen Päpste Pius V. und Pius X., kann der Weg nach vorne sein.

Vgl. hierzu unsere Artikelserie Liturgische Metamorphose - 1. Teil - 2. Teil - 3. Teil - 4. Teil